Hauptaufgaben
Der*Die Klimaschutzkoordinator*in
- koordiniert die Klimaschutzaktivitäten in der Sektion
- sorgt für die Umsetzung der Emissionsbilanzierung der Sektion
- sorgt für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen auf Sektionsebene mit entsprechender Budgetverantwortung
Wichtige Einzelaufgaben
Der*Die Klimaschutzkoordinator*in
- gründet bzw. koordiniert eine Team Emissionsbilanzierung
- sorgt für die Sammlung und Eintragung von Emissionsdaten in die zentrale Bilanzierungsdatenbank des DAV
- tritt sektionsintern und extern für Klimaschutz und Nachhaltigkeit ein
- tauscht sich mit der*dem Naturschutzreferent*in der Sektion aus und arbeitet eng mit ihm*ihr zusammen
- setzt sich sektionsintern dafür ein, dass die Belange klimafreundlichen Verhaltens auf allen Sektionsebenen umfassend und motivierend berücksichtigt werden
- achtet beim Immobilienvermögen der Sektion und beim Wegebau auf Klimafreundlichkeit und Nachhaltigkeit und wirkt an Konzepten dazu mit
- Fordert die Mitwirkung der Orts- und Sektionsgruppen ein
Notwendige Voraussetzungen
Der*Die Klimaschutzkoordinator*in
- verfügt über Kenntnisse zu sektionsspezifischen Aufgabenfeldern
- kennt sich gut mit üblichen EDV-Programmen aus (z.B. Microsoft Office-Anwendungen, Online-Formulare)
- verfügt über Sozial- und Führungskompetenz
- verfügt idealerweise über eine Ausbildung oder Erfahrung im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Finanzielle Entschädigung
Der*Die Klimaschutzkoordinator*in
- erhält eine pauschale Aufwandsentschädigung nach § 3 Abs. 26a EStG nach den Richtlinien der DAV Sektion Bielefeld
- erhält alle Auslagen, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit anfallen, ersetzt
Sonstige Vergünstigungen
Der*Die Klimaschutzkoordinator*in
- erhält einen qualifizierten Nachweis (Kompetenznachweis)
- kann auf Kosten der Sektion Fortbildungen zur Erlangung und Weiterentwicklung der notwendigen und wünschenswerten Kompetenzen besuchen
- kann auf Kosten der Sektion an Austauschtreffen mit anderen Klimaschutzkoordinator*innen teilnehmen
Amtsdauer und Wahl
Der*Die Klimaschutzkoordinator*in
- wird vom Vorstand auf die Dauer von 2 Jahren bestimmt, eine erneute Berufung ist möglich
- es kann gemeinsam entschieden werden, die Aufgabe Klimaschutz auch im Gesamtvorstand als Ressort zu vertreten