Beitragsordnung

Stand: 27.08.2021

Die Beitragsordnung ist über § 8 „Mitgliedspflichten, Beiträge,Beitragseinzug“ in der Satzung der Sektion Bielefeld verankert. Die Beitragsordnung regelt danach die jeweilige Höhe des Mitgliedsbeitrages inkl. einer Aufnahmegebühr  und den/die Zeitpunkte des Beitragseinzuges. Die an die Sektion zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge werden in den nachfolgenden Tabellen unter „Betrag p.a.“  dargestellt. „Verbleib für Sektion“ stellt dar, was nach Verbandsabgaben und Hüttenumlage der Sektion zur unmittelbaren Realisierung ihrer Ziele verbleibt.

Mitgliedsbeiträge für ordentliche Mitglieder:

Regulärer Jahresbeitrag

Beitrag pro JahrVerbleib für Sektion
6 bis 18 Jahre25,00€12,45€
19 bis 25 Jahre50,00€30,60€
ab 26 Jahre100,00€65,00€
Familien 1 (1 Erwachsene + Kinder unter 18 Jahre)100,00€65,00€
Familien 2 (2 Erwachsene + Kinder unter 18 Jahre150,00€95,60€

Der Familienbeitrag 1 wird gewährt, wenn mindestens ein Vollbeitrag (aktuell 100,00 €) entrichtet wird, alle Familienmitglieder der selben Sektion angehören und die gleiche Adresse aufweisen. Der Familienbeitrag 2 wird gewährt, wenn alle Familienmitglieder der selben Sektion angehören, die gleiche Adresse aufweisen und der Beitrag in einem Zahlungsvorgang beglichen wird.

 

Ermäßigte Jahresbeiträge werden auf Antrag und gegen Nachweis genehmigt in folgenden Fällen:

Ermäßigte Jahresbeiträge

RabattBeitrag pro JahrVerbleib für Sektion
Partner in häuslicher Lebensgemeinschaft50%50,00€28,60€
Senior auf Antrag ab 70 Jahre70%35,00€12,55€
6 bis 18 Jahre als Teil von Familie 1100%0,00€-5,24€
Zweitmitgliedschaft60%40,00€40,00€
Schwerbehinderung
6 bis 18 Jahre82%18,00€12,76€
19 bis 25 Jahre81%25,00€12,45€
ab 26 Jahre78%35,00€12,55€
Sozialtarif
6 bis 18 Jahre52%24,55€12,00€
19 bis 25 Jahre59%34,45€12,00€
ab 26 Jahre64%47,65€12,00€
Familien ( 1 Erwachsene + Kinder unter 18 Jahren)66%47,65€12,00€
Familien ( 2 Erwachsene + Kinder unter 18 Jahren)66%67,45€12,00€

Der Partner in häuslicher Lebensgemeinschaft gehört der selben Sektion an wie das dazugehörige Mitglied mit Vollbeitrag  (aktuell 100€), hat die identische Anschrift und der Mitgliedsbeitrag für beide Mitglieder wird in einem Zahlungsvorgang beglichen. Die Schwerbehinderung beginnt bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50%. Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das Mitglied Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ist oder  Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder  Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose und Sozialgeld nach dem SGB II („Harz IV“) erhält. Der Nachweis kann z.B. über die Vorlage des Bielefeld-Passes geführt werden.

Reduzierte Mitgliedsbeiträge im Eintrittsjahr bei Eintritt ab 1.09 eines Jahres

Die Beitragsermäßigung für Eintritte ab dem 01.09. eines Jahres führen für das Kalenderjahr zu folgendem Beitrag:

Regulärer Jahresbeitrag ab 01.09. eines Jahres

Beitrag ab 01.09 eines Jahres für das Kalenderjahr
6 bis 18 Jahre10,00€
19 bis 25 Jahre25,00€
ab 26 Jahre50,00€
Familien 1 (1 Erwaschsene + Kinder unter 18 Jahren)50,00€
Familien 2 (2 Erwachsene + Kinder unter 18 Jahre)75,00€

Ermäßigte Jahresbeiträge ab 01.09. eines Jahres

Beitrag ab 01.09. eines Jahres für das Kalenderjahr
Partner in häuslicher Lebensgemeinschaft25,00€
Senior auf Antrag ab 70 Jahre15,00€
6 bis 18 Jahre als Teil von Familie 10,00€
Zweitmitgliedschaft20,00€
Schwerbehinderung
6 bis 18 Jahre9,00€
19 bis 25 Jahre12,50€
ab 26 Jahre17,50€
Sozialtarif
6 bis 18 Jahre4,85€
19 bis 25 Jahre12,30€
ab 26 Jahre23,90€
Familien ( 1 Erwachsene + Kinder unter 18 Jahren)23,90€
Familien ( 2 Erwachsene + Kinder unter 18 Jahren)33,75€

Mitgliedsbeiträge außerordentlicher Mitglieder:

Außerordentliche Mitglieder sind juristische Personen (Unternehmen, Vereine, etc.). Der Mitgliedsbeitrag ist ein Förderbeitrag. Förderbeiträge sind Spenden im Sinne §10 b Einkommenssteuergesetz und können als Sonderausgaben angesetzt werden.

Der Förderbeitrag beträgt mindestens 100€ p.a. Der Förderbeitrag kann in 50€ Schritten verändert werden.

Aufnahmegebühr

Es werden werden Aufnahmegebühren wie folgt erhoben:

Einzelmitglieder ab 26 Jahre17,00€
Kinder / Jugendliche7,00€
alle anderen12,00€

Beitragseinzug

Die Art des Beitragseinzuges ist in § 8 Nr. 7 der Satzung geregelt (SEPA-Lastschrift). Der Beitragseinzug erfolgt im Januar eines Jahres. Im Eintrittsjahr erfolgt der Beitragseinzug spätestens im zweiten Monat nach Eintritt.

Für Rückbuchungskosten nach Widersprüchen wird eine Gebühr von 6,00€ erhoben.