Stand: 27.08.2021
Die Beitragsordnung ist über § 8 „Mitgliedspflichten, Beiträge,Beitragseinzug“ in der Satzung der Sektion Bielefeld verankert. Die Beitragsordnung regelt danach die jeweilige Höhe des Mitgliedsbeitrages inkl. einer Aufnahmegebühr und den/die Zeitpunkte des Beitragseinzuges. Die an die Sektion zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge werden in den nachfolgenden Tabellen unter „Betrag p.a.“ dargestellt. „Verbleib für Sektion“ stellt dar, was nach Verbandsabgaben und Hüttenumlage der Sektion zur unmittelbaren Realisierung ihrer Ziele verbleibt.
Mitgliedsbeiträge für ordentliche Mitglieder:
Regulärer Jahresbeitrag
Beitrag pro Jahr | Verbleib für Sektion | |
---|---|---|
6 bis 18 Jahre | 25,00€ | 12,45€ |
19 bis 25 Jahre | 50,00€ | 30,60€ |
ab 26 Jahre | 100,00€ | 65,00€ |
Familien 1 (1 Erwachsene + Kinder unter 18 Jahre) | 100,00€ | 65,00€ |
Familien 2 (2 Erwachsene + Kinder unter 18 Jahre | 150,00€ | 95,60€ |
Der Familienbeitrag 1 wird gewährt, wenn mindestens ein Vollbeitrag (aktuell 100,00 €) entrichtet wird, alle Familienmitglieder der selben Sektion angehören und die gleiche Adresse aufweisen. Der Familienbeitrag 2 wird gewährt, wenn alle Familienmitglieder der selben Sektion angehören, die gleiche Adresse aufweisen und der Beitrag in einem Zahlungsvorgang beglichen wird.
Ermäßigte Jahresbeiträge werden auf Antrag und gegen Nachweis genehmigt in folgenden Fällen:
Ermäßigte Jahresbeiträge
Rabatt | Beitrag pro Jahr | Verbleib für Sektion | |
---|---|---|---|
Partner in häuslicher Lebensgemeinschaft | 50% | 50,00€ | 28,60€ |
Senior auf Antrag ab 70 Jahre | 70% | 35,00€ | 12,55€ |
6 bis 18 Jahre als Teil von Familie 1 | 100% | 0,00€ | -5,24€ |
Zweitmitgliedschaft | 60% | 40,00€ | 40,00€ |
Schwerbehinderung | |||
6 bis 18 Jahre | 82% | 18,00€ | 12,76€ |
19 bis 25 Jahre | 81% | 25,00€ | 12,45€ |
ab 26 Jahre | 78% | 35,00€ | 12,55€ |
Sozialtarif | |||
6 bis 18 Jahre | 52% | 24,55€ | 12,00€ |
19 bis 25 Jahre | 59% | 34,45€ | 12,00€ |
ab 26 Jahre | 64% | 47,65€ | 12,00€ |
Familien ( 1 Erwachsene + Kinder unter 18 Jahren) | 66% | 47,65€ | 12,00€ |
Familien ( 2 Erwachsene + Kinder unter 18 Jahren) | 66% | 67,45€ | 12,00€ |
Der Partner in häuslicher Lebensgemeinschaft gehört der selben Sektion an wie das dazugehörige Mitglied mit Vollbeitrag (aktuell 100€), hat die identische Anschrift und der Mitgliedsbeitrag für beide Mitglieder wird in einem Zahlungsvorgang beglichen. Die Schwerbehinderung beginnt bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50%. Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das Mitglied Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ist oder Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose und Sozialgeld nach dem SGB II („Harz IV“) erhält. Der Nachweis kann z.B. über die Vorlage des Bielefeld-Passes geführt werden.
Reduzierte Mitgliedsbeiträge im Eintrittsjahr bei Eintritt ab 1.09 eines Jahres
Die Beitragsermäßigung für Eintritte ab dem 01.09. eines Jahres führen für das Kalenderjahr zu folgendem Beitrag:
Regulärer Jahresbeitrag ab 01.09. eines Jahres
Beitrag ab 01.09 eines Jahres für das Kalenderjahr | |
---|---|
6 bis 18 Jahre | 10,00€ |
19 bis 25 Jahre | 25,00€ |
ab 26 Jahre | 50,00€ |
Familien 1 (1 Erwaschsene + Kinder unter 18 Jahren) | 50,00€ |
Familien 2 (2 Erwachsene + Kinder unter 18 Jahre) | 75,00€ |
Ermäßigte Jahresbeiträge ab 01.09. eines Jahres
Beitrag ab 01.09. eines Jahres für das Kalenderjahr | |
---|---|
Partner in häuslicher Lebensgemeinschaft | 25,00€ |
Senior auf Antrag ab 70 Jahre | 15,00€ |
6 bis 18 Jahre als Teil von Familie 1 | 0,00€ |
Zweitmitgliedschaft | 20,00€ |
Schwerbehinderung | |
6 bis 18 Jahre | 9,00€ |
19 bis 25 Jahre | 12,50€ |
ab 26 Jahre | 17,50€ |
Sozialtarif | |
6 bis 18 Jahre | 4,85€ |
19 bis 25 Jahre | 12,30€ |
ab 26 Jahre | 23,90€ |
Familien ( 1 Erwachsene + Kinder unter 18 Jahren) | 23,90€ |
Familien ( 2 Erwachsene + Kinder unter 18 Jahren) | 33,75€ |
Mitgliedsbeiträge außerordentlicher Mitglieder:
Außerordentliche Mitglieder sind juristische Personen (Unternehmen, Vereine, etc.). Der Mitgliedsbeitrag ist ein Förderbeitrag. Förderbeiträge sind Spenden im Sinne §10 b Einkommenssteuergesetz und können als Sonderausgaben angesetzt werden.
Der Förderbeitrag beträgt mindestens 100€ p.a. Der Förderbeitrag kann in 50€ Schritten verändert werden.
Aufnahmegebühr
Es werden werden Aufnahmegebühren wie folgt erhoben:
Einzelmitglieder ab 26 Jahre | 17,00€ |
Kinder / Jugendliche | 7,00€ |
alle anderen | 12,00€ |
Beitragseinzug
Die Art des Beitragseinzuges ist in § 8 Nr. 7 der Satzung geregelt (SEPA-Lastschrift). Der Beitragseinzug erfolgt im Januar eines Jahres. Im Eintrittsjahr erfolgt der Beitragseinzug spätestens im zweiten Monat nach Eintritt.
Für Rückbuchungskosten nach Widersprüchen wird eine Gebühr von 6,00€ erhoben.