Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard). Nachfolgend die Leistungen im Überblick:
- Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,-
- Unfallbedingte Heilkosten
- 24 Stunden Notrufzentrale
- Unfallversicherungsschutz
- Sporthaftpflicht-Versicherung
Genauere Informationen zu dem Alpinen Sicherheits Service erklärt der entsprechende Flyer oder die Homepage des DAV Hauptverbandes.
Auf Grund der Corona Pandemie gibt es nach wie vor Reisewarnungen für verschiedene Länder. Eine Reisewarnung die über das Auswärtige Amt veröffentlich wurde, führt zu einem Ausschluss des Alpinen Sicherheits Service. Nähere Informationen sind dem Informationsschreiben der Versicherung zu entnehmen, oder ebenfalls auf der Homepage des DAV Hauptverbandes zu finden.
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Seit 01.01.2022 müssen Skifahrer*innen auf Italiens Skipisten einen Versicherungsnachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung mitführen. In dem Versicherungspaket „Alpiner Sicherheits Service ASS“, das alle DAV-Mitglieder automatisch durch eine Mitgliedschaft beim DAV haben, ist auch eine Sporthaftpflichtversicherung integriert.
Unter dem folgenden Link , Bestätigung Sporthaftpflicht Skifahren Italien , finden Sie eine Bestätigung der Dialog Versicherung in deutscher und englischer Sprache, die zusammen mit dem DAV-Mitgliedsausweis und einem Ausweis mit Lichtbild mitgeführt werden sollte.
https://www.alpenverein.de/helm-und-haftpflicht-auf-der-piste_aid_37830.html